Ausbildungslehrgang zum Inspekteur für Seilkletteranlagen |
Ziel der Ausbildung ist es, einen Hochseilgarten, Kletterwald oder Adventureparc bautechnisch und sicherheitstechnisch beurteilen zu können. Mit einem abschließenden Prozessaudit kann die Befähigung zur Durchführung von Inspektionen in Seilgärten nach DIN EN 15567-1, 7c) erworben werden. Lehrgangsprogramm (Dauer 2 Tage):
Prüfungsprogrammm (Dauer 1 Tag):
Jeder Teilnehmer
erhält als Teilnahmebescheinigung eine Urkunde. Mitzubringen sind: Digitalkamera, Notebook (falls vorhanden), Rollmaßband (3m) und Notizblock bzw. Diktiergerät, Ausgabe der EN 15567:2007, sowie die persönliche PSA. Die Anfahrts- und evtl. Übernachtungskosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Ausbildungsqualität ist sehr hoch angesetzt. Teilnehmer der vergangenen Lehrgänge bestätigten regelmäßig den hohen Anspruch an das Sicherheitsmanagement durch entsprechende Rückmeldungen. Die Ausbildung ist verbandsneutral und orientiert sich direkt an der Industrienorm für Seilgärten DIN EN 15567, welche für die Rechtsprechung maßgebend ist. Teilnehmer der Sicherheitstechnik- und -management-Lehrgänge kommen aus sehr verschiedenen Berufsgruppen. Sie verbindet jedoch das Interesse, die Qualität im Sicherheitsmanagement eines Hochseilgartens, Kletterwaldes oder Abenteuerparks zu erhöhen. Bislang wurden die Lehrgänge von professionellen Prüfern (z.B. TÜV), ö.b.u.v. Sachverständigen aus verschiedenen Bereichen, Spielgeräteprüfern, Baumsachverständigen, Sicherheitsmanagern von Seilgärten, aber auch von Seilgärten planenden Unternehmen besucht. Es findet ein regelmäßiger fachlicher Austausch in Form von Nachtreffen statt. Das Prinzip des Prüfens schreibt vor, dass sich eine Person oder Körperschaft nicht selbst prüft, bzw. ein Betriebsangehöriger nicht die Organisation prüft, von der er abhängig ist. Jedoch wird die Sicherheit im Seilgarten zweifellos erhöht, wenn ausgebildete Inspekteure im Rahmen der regelmäßig wiederkehrenden Inspektionen die Anlage sicherheitstechnisch beurteilen können.
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